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Dokumentation in der Pflege aus rechtlicher Sicht / Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der klinischen Praxis

19.06.2024

1. Teil Dokumentation: Was nicht drinsteht, wurde nicht gemacht – aber: steht zu viel drin, hat das nicht nur Zeit gekostet, sondern auch das Haftungsrisiko erhöht. In der Praxis wird häufig davon gesprochen, dass das, was nicht dokumentiert ist, auch nicht geschehen ist. Im Gesetz steht das so nicht – und die Gerichte sagen: „Ist eine aufzeichnungspflichtige Maßnahme nicht dokumentiert, wird vermutet, dass diese Maßnahme nicht getroffen wurde. Diese Vermutung ist durch die Behandlerseite widerlegbar.“ Wird zu viel dokumentiert – „ich kann doch nicht tagelang nichts eintragen?!“ – werden wichtige Einträge nicht mehr wahrgenommen und es kommt zu mehr haftungsauslösenden Behandlungs- und Pflegefehlern. Im Seminar werden Fragen der Dokumentation und Überdokumentation im Gesundheitswesen aus ausschließlich rechtlicher Sicht besprochen. Es werden die Folgen fehlerhafter Dokumentation mit Haftungsdurchgriff auf den Träger der Einrichtung und auf das handelnde Personal dargestellt.

2. Teil Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung: Wie geht es weiter, wenn der zu Pflegende nicht mehr selbst entscheiden kann? In dem Seminar lernen Sie die Unterschiede zwischen einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kennen. Welche Inhalte sind Bestandteil und worauf ist bei der Erstellung zu achten? Wie ist zu entscheiden, wenn eine Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein verfasst wurde? In dem Seminar erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit Vorsorgedokumenten und sind in der Lage, konkrete Auskunft geben zu können. Schwerpunkte sind: Definitionen, inhaltliche Anforderungen, rechtliche Konsequenzen, Änderungen 01.01.2023 durch die Reform des Betreuungsrechtes, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Reichweitenbeschränkung; Verbindlichkeit für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Bevollmächtigten, Genehmigungspflichten, Verfahren und Rechtsmittel.

Zielgruppe

Dieses Seminar ist insbesondere für Pflegefachkräfte, Praxisanleiter/innen und verantwortliche Pflegekräfte geeignet.

Inhaltliche Schwerpunkte

Dokumentation „auf juristisch“:

  • Warum muss dokumentiert werden?
  • Rechtliche Grundlagen:
    • §630f BGB
    • §113 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
    • §630g BGB: Einsichtnahmerechte
  • Was muss dokumentiert werden?
    • Ärztliche Dokumentation
    • Pflegerische Dokumentation
  • „dokumentationspflichtige Maßnahmen“
  • Routinemaßnahmen
  • Verweis auf Standards
  • Strukturmodell
  • Wie muss dokumentiert werden?
  • Wann muss dokumentiert werden?
  • Wer muss dokumentieren?
  • Wie und wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung:

  • Definitionen
  • inhaltliche Anforderungen
  • rechtliche Konsequenzen
  • Änderungen 01.01.2023 durch die Reform des Betreuungsrechtes
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • Reichweitenbeschränkung
  • Verbindlichkeit für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Bevollmächtigten
  • Genehmigungspflichten
  • Verfahren und Rechtsmittel.

Referentin

Gerhild Klinkow, Rechtsanwältin, Dozentin für Medizin- und Pflegerecht, Mitautorin und -herausgeberin „Praxisleitfaden Betriebswirtschaft und Hygiene“, Behr’s Verlag 2017

Kosten

175,00 Euro inklusive Tagesverpflegung und Seminarunterlagen

Ansprechpartnerin

Isa Rahn, 03996 1286-39
weiterbildung@drk-bz.de

Anmeldeende

15.05.2024

Registrierung beruflich Pflegender

8 Fortbildungspunkte

Datum & Zeit

Ort

Buchung

19.06.2024
09:00 – 15:30 Uhr

DRK-Bildungszentrum Teterow
Am Bergring, 17166 Teterow

Freie Plätze:

6/12
Preis 175,00 €
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