ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Berufsziel Pflegefachfrau, Pflegefachmann

Kontakt, Informationen

Katja Baartz

03996 1286-27
k.baartz@drk-bz.de Weitere Ansprechpartner/innen finden Sie auf der Teamseite. Gern können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Das Berufsbild

Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht.

Was ist neu an der generalistischen Ausbildung?

Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" zusammengeführt.

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner erwerben in ihrer Ausbildung alle erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung).

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Bewerbung

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und den geforderten Nachweisen zur den Zugangsvoraussetzungen sind an die Träger der praktischen Ausbildung zu richten. Das sind die DRK Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern (Neustrelitz, Teterow, Grimmen, Grevesmühlen) oder Alten- und Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste/Sozialstationen.

Nähere Informationen zum Bewerbungszeitraum und der Art der Bewerbung sind direkt bei den oben genannten Trägern der praktischen Ausbildung zu erfragen.

Die Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen entsprechend § 11 PflbG

1. mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2.  Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
  • einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
    oder
  • einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,
    oder

3. erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Dazu kommt nach § 11 Absatz 2, dass sich der/die Bewerber/in

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
  • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre in Vollzeit. Sie gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil und damit mit einem kontinuierlichen Wechsel von Theorie und Praxis. Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Pflegeschule am DRK-Bildungszentrum statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb beläuft sich auf 2.500 Stunden. Mindestens 1.300 Stunden der praktischen Ausbildung sollen beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden.

Ausbildungsinhalte und -orte

Die Ausbildung basiert auf dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz–PflBRefG) und der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung–PflAPrV).

Theoretischer und praktischer Unterricht in der Pflege (2100 Stunden am DRK-Bildungszentrum)

  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in aktuen und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen

Die praktische Ausbildung (2.500 Stunden) findet neben den Praktika beim Träger der praktischen Ausbildung

  • im Krankenhaus,
  • in der ambulanten Pflege
  • in der stationären Pflege
  • in der Pädiatrie und
  • in der Psychiatrie statt.

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Übernachtungen sind während der theoretischen Ausbildung in unserem Bildungszentrum im Hotelbereich möglich und kostenpflichtig.

Abschluss

Der Abschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" wird über die bestandenen schriftlichen, mündlichen Prüfungen und die bestandene praktische Prüfung erworben.

 

 

Mit allen Fragen zur schulischen und praktischen Ausbildung können Sie sich gern an nebenstehende Mitarbeiter/innen der Höheren Fachschule für Gesundheitsfachberufe wenden.