Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH stellt sich ihrer Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten basierend auf international anerkannten Standards.  Dies gilt für unsere eigene Geschäftstätigkeit ebenso wie unseren regionalen, nationalen und globalen Lieferketten. Diese Grundsatzerklärung legt unsere Verpflichtungen und Erwartungen an unsere Geschäftspartner sowie unsere Menschenrechtsstrategie fest. Dazu gehören auch Risiken und Risikomanagementprozesse. Die Menschenrechtsposition wird intern und extern kommuniziert.

Vorwort

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. und wird in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben. Der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist 100 %-iger Gesellschafter der Gesellschaft.

Wir sind Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung arbeiten unter dem Zeichen des Roten Kreuzes, das schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts Hilfe für Menschen in Not verkörpert. Wir kümmern uns um die Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.

Die Arbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist von den sieben Rotkreuzgrundsätzen geprägt. Der oberste Grundsatz ist der Grundsatz der Menschlichkeit. Eines der zentralen Ziele dieses Grundsatzes ist die Schaffung von Achtung vor der Würde des Menschen. Daraus leiten sich die Rechte des Menschen u.a. auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Gedanken- und Glaubensfreiheit – hierzu gehören bürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden, ab.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des DRK, die Einhaltung der Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und diese zu verbreiten.

Rund 40.000 Mitglieder fördern die Arbeit des Roten Kreuzes in Mecklenburg-Vorpommern. Über 5.000 Aktive sind ehrenamtlich in den vier Rot-Kreuz-Gemeinschaften - der Wasserwacht, dem Jugendrotkreuz, den Bereitschaften und der Wohlfahrtspflege/Sozialarbeit - tätig. Das Rote Kreuz in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Teil der Nationalen Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und zugleich anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in unserem Bundesland. Mitglieder des Landesverbandes sind seine 14 DRK-Kreisverbände mit ihren Ortsvereinen.

Mit dieser Grundsatzerklärung stellt sich die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Insbesondere durch ihre Beschaffungsprozesse können die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH sowie das DRK-Seminar- und Ferienhaus "Brainstorm" in Heringsdorf Maße Einfluss auf die Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards nehmen. Ihre Beschaffungen an Waren oder auch Dienstleistungen werden im Kontext möglicher Auswirkungen auf die Umwelt, den Schutz von Ressourcen sowie auf faire Arbeitsbedingungen betrachtet. Die Organisation ist deshalb in der Pflicht, jede Beschaffung nicht nur auf wirtschaftliche, sondern auch auf ökologische und soziale Kriterien zu überprüfen.

Dies wird für ihre eigene Geschäftstätigkeit wie auch für ihre regionalen, nationalen und globalen Lieferketten verfolgt. Es gehört zu unseren Verbandswerten, hohe Maßstäbe für verantwortungsvolle Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards strikt einzuhalten und weltweit umzusetzen. Alle unsere haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten sind dafür verantwortlich, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen und die Menschenrechte entsprechend zu achten. Als Leitplanken dienen uns interne Regelungen und Anweisungen, mit denen wir die gesetzlichen und verbandlichen Anforderungen zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht erfüllen - und in vielen Fällen darüber hinausgehen. Da wir die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als kontinuierliche Aufgabe verstehen, werden wir unsere Prozesse und Maßnahmen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf verbessern.

Wir bekennen uns zu den internationalen Prinzipien hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt, die ihren Niederschlag in § 2 Abs. 2 und 3 LKSG gefunden haben. Dies umfasst insbesondere die

  • Einhaltung des Verbots von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit;
  • Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitsschutz und Arbeitszeiten;
  • Anerkennung des Rechts aller Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen;
  • Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden frei von jeglicher Diskriminierung;
  • Gewährung eines angemessenen Lohns, mindestens in Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns;
  • Einhaltung des Verbots zur Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs;
  • Einhaltung des Verbots der widerrechtlichen Zwangsräumung oder eines Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern;
  • Einhaltung des Verbots zur Nutzung von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften, wenn hierdurch ein Verstoß gegen Menschenrechte droht;
  • Einhaltung des Verbots, die Menschenrechte durch sonstige Verhaltensweisen in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen;
  • Einhaltung des Verbots zur Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten und Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen sowie einer unzulässigen Behandlung von Quecksilberabfällen;
  • Einhaltung des Verbots der Produktion und Verwendung verbotener Chemikalien;
  • Einhaltung des Verbots der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie der unzulässigen Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle.

Prinzipien

Diese Prinzipien sind als geschlossenes Ganzes anzusehen und sowohl in einzelnen Teilen als auch in ihrer Gesamtheit nach Maßgabe ihres Ziels auszulegen, die Standards und Verfahrensweisen in Bezug auf das Deutsche Rote Kreuz und die Menschenrechte so zu verbessern, dass greifbare Ergebnisse für betroffene Personen und lokale Gemeinwesen erzielt werden und somit auch zu einer sozial nachhaltigen Globalisierung beitragen.

Diese einhergehenden Prinzipien sind nicht so auszulegen, dass durch sie die Rot-Kreuz-Grundsätze oder die Satzung der DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH eingeschränkt oder untergraben würden. Sie sind auf nichtdiskriminierende Weise umzusetzen, mit besonderem Augenmerk auf die Rechte und Bedürfnisse, wie auch Herausforderungen von Individuen, die Gruppen oder Bevölkerungsteilen angehörten, die einem besonderen Risiko der Vulnerabilität und Marginalisierung ausgesetzt sind, sowie unter gewährender Berücksichtigung der unterschiedlichen Risiken, denen Frauen und Männer ausgesetzt sein können.

Wahrung der Prinzipien

Zur Wahrung der Prinzipien wird die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH:

  • Regelungen um- und durchsetzen, deren Ziel oder Wirkung darin besteht, von Geschäftspartnern und Lieferanten die Achtung der Menschenrechte einzufordern, und in regelmäßigen Abständen die Hinlänglichkeit dieser Rechtsvorschriften bewerten und etwaige Lücken zu schließen
  • Sicherstellen, dass durch die laufende Geschäftstätigkeit andere Partner der DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH nicht daran gehindert werden, sondern vielmehr befähigt werden, die Menschenrechte zu achten
  • Wirksame Handlungsanleitungen zur Achtung der Menschenrechte in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit bereitzustellen
  • Geschäftspartner dazu anhalten und es ihnen gegebenenfalls zur Auflage machen, zu kommunizieren, wie sie ihren menschenrechtlichen Auswirkungen begegnen.

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH wird eine angemessene Aufsicht ausüben, um ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, indem er mit anderen Geschäftspartnern vertragliche oder durch Gesetz die Erbringung von Dienstleistungen so vereinbart, dass diese sich auf die Wahrnehmung der Menschenrechte auswirken können.

Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Zuständigkeiten

Der Vorstand des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat die erforderlichen Prozesse innerhalb des Verbandes entlang des bereits bestehenden Compliance-Management-Systems aufgesetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung wird vom Vorstand des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie der Geschäftsführung des DRK-Bildungszentrum Teterow gesteuert.

Mit klaren Verantwortlichkeiten und einer Vielzahl von Maßnahmen tragen wir zur Einhaltung fundamentalen Menschenrechte bei.

Risikomanagement und Risikoanalyse

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH führt auf Basis des bestehenden Risikomanagementsystems und in ergänzender Weise auf Ebene des risikobasierten Denkens und Handelns in regelmäßigen Abständen Risikoanalysen in Bezug auf Menschenrechte und unsere umweltbezogenen Pflichten in unserem Geschäftsbereich und unserer Lieferkette durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen rechtzeitig identifizieren, bewerten und verhindern zu können.

Wir beschaffen Waren und Dienstleistungen für die hauptamtliche Bildungsarbeit und unseren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Es werden keine Rohstoffe direkt beschafft. Waren und Dienstleister werden vorrangig in der europäischen Union erworben. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Waren und Dienstleistungen zumindest teilweise aus globalen Lieferketten stammen. Damit können diese Güter und Leistungen mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken behaftet sein und im Kontext von globalen Lieferketten kann es wiederkehrend zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen kommen. Diesen gilt es entgegenzutreten, auch wenn der DRK-Landesverband sowie seine Beteiligungsgesellschaften auf (globale) Lieferketten nur eine begrenzte Einflussmöglichkeit haben. Jedoch besteht der eigene Anspruch, durch die Definition und Überprüfung von ökologischen und sozialen Kriterien im Rahmen der Beschaffung Einfluss auf die eigenen Lieferketten zu nehmen.

Dies kann potenzielle Risiken minimieren.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH ergreift Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Grundlage zu Ergreifung von Präventionsmaßnahmen bilden die Erkenntnisse aus den durchgeführten Risikoanalysen und den eingegangenen Hinweisen. Bei Entdeckung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoßes ergreift die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen. Diese Maßnahmen können, je nach Schwere des Verstoßes, bis hin zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen reichen. Wir erkennen an, dass ein umfassender Schutz der Menschenrechte nur dann gewährleistet ist, wenn menschenrechtliche Risiken jeglicher Art nicht nur verfolgt, sondern bereits vor ihrer Entstehung durch präventive Maßnahmen vermieden werden. Zu diesem Zweck führen wir vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen eine Prüfung unserer unmittelbaren Zulieferer durch. Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, werden Maßnahmen ergriffen, welche eine Bewertung, Änderung, Einstellung oder Korrektur der Aktivitäten zum Ziel hat. Auch werden die Mitarbeitenden der DRK-Bildungszentrums Teterow gGmbH bestärkt, Hinweise zu Verstößen gegen die vorliegende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über die bestehenden Hinweisgebersysteme zu melden. Auch unsere Lieferanten und weiteren interessierten Kreise haben die Möglichkeit, über unsere Meldesysteme potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.

Beschwerdeverfahren

Für die Vermeidung und Aufdeckung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken hat die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH einen Beschwerdemechanismus implementiert. Hierbei wurde das bestehende Hinweisgebersystem des DRK-Bildungszentrums Teterow um die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erweitert. Das Hinweisgebersystem des DRK-Bildungszentrums Teterow ermöglicht es, Mitarbeitende als auch Dritte, vertraulich Hinweise zu Verstößen in unserem Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern vorzubringen. Mitarbeitende des DRK-Bildungszentrums Teterow werden zum Hinweisgebersystem sensibilisiert und die eingegangenen Hinweise werden durch die interne Meldestelle bearbeitet.

Meldungen über mögliche menschenrechtliche und umweltbezogenen Rechtspositionen können eingereicht werden:

  • Per E-Mail:                    Hinweisgeben@drk-bz.de
  • Postalisch über:            DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH

Internes Hinweisgebersystem
Geschäftsführung - vertraulich –
Am Bergring 1
17166 Teterow

Umgang mit Verstößen

Kommt es zu einem Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten und entsprechend zu einem Handlungsfall, so kann das Team der internen Meldestelle der DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH Verstöße erkennen, abstellen und hat zudem eine sanktionsmindernde Wirkung. 

Sollte die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH feststellen, dass ihr verbandliches Handeln zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beiträgt oder mit diesen in Verbindung steht, bemüht sich die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH um eine angemessene Abhilfe durch die verantwortliche Stelle. Hierfür werden interne Prozesse stetig verbessert.

Liegt ein begründeter Verdacht oder ein konkreter Hinweis auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich vor, ergreift die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH unverzüglich Maßnahmen, die zur Beendigung der Verletzung oder des Risikos führen. Sollte bei einem Geschäftspartner eine menschenrechts- oder umweltbezogene Rechtsposition verletzt worden sein, wird die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH Maßnahmen definieren. Diese reichen von der Abstellung der verursachten Verletzungshandlung über Präventionsmaßnahmen bis zur Einstellung der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Geschäftspartnern.

Verantwortung für Menschen- und Umweltrechte

In der DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH wird die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten durch die Geschäftsführung wahrgenommen.

Die Menschenrechtsbeauftragte hat die Pflicht, ein wirksames Risikomanagement zu implementieren und jährlich dem Vorstand des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu berichten. Hierzu übersendet der Menschenrechtsbeauftragte jährlich einen bestätigten Bericht an den Vorstand des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., um eine Gesamtevaluation zu ermöglichen. Der eingereichte Bericht wird durch den Vorstand bestätigt.

Mit der operativen Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die Bereichsleitungen, die Personalabteilung und der Einkauf betraut. Das DRK-Bildungszentrum Teterow hat im Rahmen seines Qualitätsmanagementsystems ein Leitungskomitee etabliert, welches sich mit Regelverstößen und Risikomanagement befasst.  Um der Schulungsverpflichtung gem. Gesetz nachzukommen, wird mindestens ein Vertreter regelmäßig geeignete Schulungsmaßnahmen absolvieren.

Berichterstattung

Die Dokumentation und Berichterstattung erfolgen einmal jährlich in Form eines Jahresberichtes. 

Interne und externe Kommunikation

Die DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH veröffentlicht diese Grundsatzerklärung auf ihrer Webseite und gibt diesen über ihre internen Managementsysteme den Mitarbeitenden bekannt.

Um unsere Beschäftigten zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und in den relevanten Tätigkeitsbereichen die nötigen Fachkenntnisse für die effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln, erachten wir es als wichtigen Bestandteil, zukünftig innerhalb des DRK-Bildungszentrums Teterow gGmbH regelmäßig verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Schulungen durchzuführen.

gez.

Dr. Brita Ristau-Grzebelko
Geschäftsführerin DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH