Das Deutsche Rote Kreuz in Mecklenburg-Vorpommern startet eine Pedition mit dem Ziel, die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zu erwirken.

Wer die 112 ruft, benötigt schnelle Hilfe. Dass sie kommt, ist für den Betroffenen selbstverständlich. Dahinter wiederum steckt eine komplexe Organisation und das sogenannte Landesrettungsdienstgesetz. Hier wird unter anderem geregelt, welche Rettungsdienste in welcher Häufigkeit im Einsatz sind – und zwar befristet. Im Jahr 2025 läuft eine Regelung aus, die das Rote Kreuz mit Sorge erfüllt.

Es gilt, heute schon zu handeln. Dringend.

Die Folge ist nämlich, dass ab da alle rettungsdienstlichen Leistungen neu ausgeschrieben werden müssen. Der DRK Landesverband M-V e. V. setzt sich für eine Entfristung von Leistungsverträgen und folglich gegen eine Neuausschreibung ein. Ein solches Gesetz, das die Landkreise dazu zwingt, die Leistungen des Rettungsdienstes auszuschreiben, gibt es nur in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist überholt.
Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes setzt sich für eine Entfristung des Gesetzes ein. Alle, die unterstützen wollen, machen mit und unterschreiben mit nur wenigen Klicks die Petition. Viele Stimmen für eine Erneuerung des Rettungsdienstgesetzes!
Die EU und die Bundesregierung vertreten die Position, dass die Leistungen des Rettungsdienstes nicht ausschreibungspflichtig sind.
Unser Land Mecklenburg-Vorpommern sollte sich dem anschließen.
Die Petition, die der DRK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. initiiert hat, unterstützt das Engagement gegen die Befristung und kämpft für den Erhalt der bisherigen Strukturen des Rettungsdienstes im Land.

Wer sich ebenfalls dafür einsetzen will, kann dies mit seiner Stimme tun: https://rettemichwerkann.drk-mv.de/

Bliebe es bei einer neuen Ausschreibung in vier Jahren, müssten sich Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Land vollkommen neu organisieren, statt im bewährten System schnell und kompetent helfen zu können – ein großer Nachteil für die Bevölkerung in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land Mecklenburg-Vorpommern sollte sich dazu bekennen, dass der Rettungsdienst Teil der Daseinsvorsorge ist und nicht der Logik des Marktes unterworfen wird.

Das hat mehrere Gründe: Zum einen sorgt der Gedanke an Befristungen sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt für Unsicherheit – nicht zuletzt, weil sich Ausschreibungen oft am Preis orientieren. Zum anderen besteht die Gefahr, mit immer neuen Leistungsanbietern die Motivation des hauptamtlichen Personals und damit die Qualität der Notfallversorgung zu schädigen. Das wäre verheerend.
Derzeit fährt der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in MV jedes Jahr mehr als 200.000 Einsätze. Damit sind die Rettungskräfte alle zwei Minuten unterwegs, um zu helfen. Dazu kommt ihr umfassendes Engagement im Katastrophenschutz. Zudem drohen europaweite Ausschreibungen, sodass ortsfremde Rettungsdienste Zuschläge bekommen könnten.
Das DRK qualifiziert Notfallsanitäter*innen, Rettungssanitäter*innen und Rettungsassistenten und -assistentinnen regelmäßig weiter, um bestens aufgestellt zu sein. Hieran sollte kein Gesetz mit Befristung rütteln.