Das Berufsbild

Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sind befähigt, in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu sein. Sie bilden, erziehen, pflegen und begleiten Menschen unter fachlicher Anleitung in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Prozessen. Dabei übernehmen sie helfende Tätigkeiten unter Anleitung einer Fachkraft und führen sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische Arbeiten aus. Übertragende Teilaufgaben führen sie selbstständig aus. Das Handeln der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten erfordert Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit sowie Empathie und Verantwortungsbewusstsein im täglichen Umgang mit zu Betreuenden. Sie sind in der Lage, sich selbst und andere Menschen entsprechend der jeweiligen Situation zu motivieren.
Der Abschluss als staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in ist eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Fachschulausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in.
Zugangsvoraussetzungen
- mittlere Reife (Abschluss 10. Klasse)
- gesundheitliche und logopädische Eignung
- persönliche Eignung (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
- Abiturientinnen und Abiturienten sowie Bewerber/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung haben die Möglichkeit, direkt in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen
- für Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunftssprache Nachweis Sprachzertifikat mindestens B1.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre, beginnend mit dem ersten September des jeweiligen Jahres. Die Unterrichtsinhalte sind auf die weiterführende Ausbildung zur/zum Erzieher/-in abgestimmt. Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab.